SPENDEN

Ein Spender kann in seiner Steuererklärung grundsätzlich nur die Spenden absetzen, die er durch eine Zuwendungsbestätigung belegen kann. Neben Spenden für Katastrophenfälle gilt seit Dezember 2012 auch für sogenannte Kleinspenden, also für Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro, ein vereinfachter Zuwendungsnachweis. Für solche Kleinspenden ist keine "Spendenbescheinigung" nach amtlichem Muster nötig. Der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank reicht hier völlig. Da der vom Spendenempfänger zu erstellende Beleg entfällt, muss aus der Überweisung bzw. dem Kontoauszug auch nicht mehr die Steuerbefreiung des Spendenempfängers oder der genaue Verwendungszweck hervorgehen. Es genügt, wenn eindeutig erkennbar ist, dass die Zahlung als Spende auf das Konto des steuerbegünstigten Spendenempfängers erfolgte. Steuerbegünstigte Organisationen müssen also keine speziellen Überweisungsformulare oder Spendennachweise mehr drucken lassen.

08.12.17 

Leider möchte die u.g. Bank Gebühren.

Deshalb haben wir für die Spenden vorübergehend eine andere Alternative:

Empfänger: Ivo Kleindienst (Vorsitzender)

Zweck: Spende ausschließlich für Windstart1 e.V. !!!

Bankverbindung: Sparda Bank

IBAN: DE45 6009 0800 0001 3273 42 

BIC: GENODEF1S02 


NEU: BITTE DIESE BANKVERBINDUNG NICHT MEHR BENUTZEN

Empfänger: Windstart1 e.V.

Bankverbindung: Volksbank Kurpfalz H + G Bank

IBAN: DE79672901000065632900

BIC: GENODE61HD3 

Danke

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